Energieausweis

Transparenz bietet Chancen und verhindert Ärger.

Die Pflicht zum Energieausweis (bedarfs- bzw. verbrauchsabhängig) besteht seit dem 01.02.2002 für alle beheizten Neubauten.

Die Energieausweispflicht gilt seit 2008 für den Gebäudebestand bei Verkauf oder Neuvermietung.

Hinweis zum  verbrauchsabhängigen Energieausweis: 
Ab 1.Mai 2014 sind bei Energieausweisen zwingend Vorschläge zur energetischen Verbesserung zu erstellen.

Gerne informieren wir Sie persönlich wann ein bedarfsorientierter Energieausweis notwendig ist.
Dieser ist als Ergebnis zu einer umfassenden neutralen Energieberatung z.B. mit der staatlich geförderten Vor-Ort-Beratung zu empfehlen, da hier eine qualifizierte Aussage über Sanierungsoptionen möglich ist.

 

Verbrauchsabhängiger Energieausweis für Wohngebäude

Verbrauchsabhängiger Energieausweis für Wohngebäude

Wichtiger Hinweis: Diese Art von Energieausweisen ist nur für Wohngebäude ausstellbar, …

  • Die bereits die Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 erfüllen, das heißt entweder danach entsprechend neu gebaut wurden, oder durch eine Generalsanierung mindestens auf dieses Niveau verbessert wurden.
  • Oder Wohngebäude die mindestens 5 Wohneinheiten umfasst

Für alle anderen Fälle ist ein bedarfsorientierter Energieausweis gefordert. Für einzelne Wohnungen kann generell kein Energieausweis erstellt werden!

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Formular zur Bestellung des Energieausweises als Download zur Verfügung

Bedarfsorientierter Energieausweis

Bedarfsorientierter Energieausweis

Dieser Ausweis kann nur nach einem Vor Ort Besuch erstellt werden, weswegen wir das nur regional anbieten und um Kontaktaufnahme über unser Kontaktformular bitten

Wir melden uns gerne bei IHNEN!

Email Kontakt

Unsere Emailadresse: energieberatung@bau-gecko.de

Unverbindlicher Rückruf

Direkt Anrufen: (0841) 88 15 84-0